TÜV Termine

Ihr TÜV Service jeden Donnerstag


Ihr Traktor oder Ihre Maschine benötigt das TÜV Siegel? TÜV für Zugmaschinen, Traktoren und Anhänger können Sie direkt bei uns machen.

Der TÜV-Süd nimmt jeden Donnerstag in unserem Hause die Hauptuntersuchung (TÜV-Prüfung) durch einen Sachverständigen ab. Gerne checken unsere Werkstattmitarbeiter Ihre Maschine vorab durch.

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Wann ist der nächste TÜV für meinen Traktor fällig?

Prüfintervalle:

Zugmaschinen, Traktoren und Anhänger mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse von <= 3,5t müssen alle 2 Jahre (24 Monate) zur Hauptuntersuchung (TÜV).


Über 40 km/h:

  • zul. Gesamtmasse > 3,5t <= 7,5t |alle 12 Monate TÜV
  • zul. Gesamtmasse > 7,5t <= 12t |alle 12 Monate TÜV - alle 6* Monate Sicherheitsprüfung (SP)
  • zul. Gesamtmasse > 12t |alle 12 Monate TÜV - alle 6** Monate Sicherheitsprüfung (SP)


* Bei Erstzulassung 1. SP nach 3 Jahren
** Bei Erstzulassung 1. SP nach 2 Jahren                                                    
Quelle: verkehrsportal.de; Angaben ohne Gewähr

 

Sie möchten Ihre Maschine oder Ihren Traktor vorab selbst checken? Dann nutzen Sie unsere Traktor Checkliste.

 


TÜV Checkliste Traktor / Schlepper

Damit es bei der Hauptuntersuchung zu keinen Überraschungen kommt, überprüfen Sie doch selbst anhand unserer Checkliste ob ihr Fahrzeug die neue Plakette auch sicher bekommt.

Allgemein:

  • Haben Sie ihren Fahrzeugschein griffbereit?
  • Ist das Typschild vorhanden und gut lesbar?
  • Stimmt die Fahrgestellnummer (Identifizierungsnummer) am Fahrzeug mit der im Fahrzeugschein überein?
  • Kennzeichen gut lesbar, unbeschädigt und sicher befestigt?
  • Beleuchtung und elektrische Ausrüstung:
  • Leuchtengehäuse und Rückstrahler unbeschädigt?
  • Funktionieren sämtliche Lichter?
  • Sind die Reflektoren der Scheinwerfer in Ordnung und nicht oxidiert?
  • Leuchten alle Lampen hell ohne zu flackern?
  • Batterie ausreichend befestigt?
  • Funktioniert die Hupe?

Bremsen:

  • Sind die Bauteile der Bremsanlage in Ordnung?
  • Bremsanlage dicht?
  • Sind die Bremsen freigängig?
  • Ist die Bremswirkung ausreichend?
  • Ist eine gleichmäßige Bremswirkung vorhanden?
  • Rastet Handbremse sicher ein und Bremswirkung in Ordnung?

Räder und Reifen:

  • vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm an allen Reifen vorhanden?
  • Reifen gleichmäßig abgefahren?
  • Stimmen Reifengröße und Bezeichnung mit denen in Fahrzeugpapieren überein?
  • Haben Reifen Schäden wie Schnitte oder Risse?
  • Felgen unbeschädigt und sicher befestigt?
  • Fahrgestell, Lenkung und Scheiben:
  • Sind keine Teile des Fahrzeugs an- oder durchgerostet?
  • Motor, Getriebe und Kraftstoffleitungen dicht?
  • Frontscheibe unbeschädigt?
  • Funktionieren Scheibenwischer und ist das Wischerblatt unverbraucht?
  • Rückspiegel intakt und sicher befestigt?
  • Sind das Radlagerspiel und die Spurstangenköpfe in Ordnung?

Quelle: tuev-sued.de


ÄNDERUNG ZUR HAUPTUNTERSUCHUNG 2012

Seit dem 01. Juli 2012 gilt: Beim Überziehen des TÜV-Termins wird die Plakette nicht mehr rückdatiert!!

Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Wer mit ablaufender HU-Plakettte in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird.

Ist die Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen, wird eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnet.

Quelle: tuev-sued.de

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